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Fachanwalt für Erbrecht, Vermögensnachfolge, Vorsorgeanwalt

Die Rechtsnachfolge in Unternehmen oder innerhalb der Familie durch Vererben und Verschenken von Vermögen ist ein wichtiges Thema und bedarf der sorgsamen Planung. Häufig wird dieser zu Lebzeiten so wichtige Schritt der Vorsorge vernachlässigt.

Zur Vermeidung dessen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt ein Konzept, um Ihre persönlichen Vorstellungen umzusetzen und abzusichern.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen aus der über 30jährigen Anwalts- und Notariatstätigkeit von Rechtsanwalt und Notar Rolf Thüsing und den spezifischen Kenntnissen von Rechtsanwalt Steffen Thüsing durch die Fachanwaltschaft für Erbrecht verfügt unsere Kanzlei über umfassende Erfahrungen in den Bereichen

:: Testamentsberatung und Gestaltung
:: Unternehmensnachfolge
:: Übergabeverträge-/ Altenteilsverträge
:: Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen unter Lebenden
:: Erbengemeinschaft
:: Erbenhaftung
:: Erbscheinsanträge und -verfahren
:: Testamentsanfechtung
:: Testamentsvollstreckung (auch mit Auslandsbezug)

Geht es um die Beratung bei Vermögensnachfolgefragen, Schenkung oder Erbschaft, können Sie sich auf unsere Kanzlei verlassen!

VorsorgeAnwalt

Steffen Thüsing, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht, ist seit 2010 Mitglied im Vorsorgeanwalt e.V.. Ein Vorsorgeanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf die Gestaltung von Vorsorgeregelungen, die Übernahme von Bevollmächtigung und die Vertretung in betreuungsrechtlichen Verfahren spezialisiert ist (Quelle: Vorsorgeanwalt e.V.) www.vorsorgeanwalt.de .

Unter Vorsorgeregelungen sind alle Anordnungen und Vereinbarungen zu verstehen, die Sie schon heute treffen, um selbst zu bestimmen, was später geschieht.

- Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für Sie tätig zu werden. So soll die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers vermieden werden.

- In einem Vorsorgevertrag vereinbaren Sie mit dem Bevollmächtigten die Art und Weise der Ausübung der Bevollmächtigtenaufgaben. Auch Fragen der Vergütung, Haftung und Rechenschaftslegung werden hier geklärt.

- Mit dem Bevollmächtigtenleitfaden informieren Sie detailliert über Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche. Sie geben einen Leitfaden für die Ausübung des Amtes des Bevollmächtigten.

- In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer gegebenenfalls Ihr Betreuer sein soll.

- Mit einer Patientenverfügung weisen Sie Ärzte an, Sie nach Ihrem Willen zu behandeln - oder eine Behandlung zu unterlassen.




 

KONTAKT

THÜSING
Rechtsanwälte & Notar
Wilhelmstraße 58/58a
65183 Wiesbaden

Tel. (0611) 98 66 8-0
Fax. (0611) 98 66 8-88


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