Kanzlei für Erb- und Vorsorgerecht, Wiesbaden
Willkommen bei der Kanzlei THÜSING Rechtsanwälte & Notar
Gerne möchten wir Ihnen uns, unsere Kanzlei und unser Angebot auf dieser und den folgenden Seiten vorstellen.
Die Kanzlei THÜSING Rechtsanwälte & Notar wurde bereits im Jahr 1886 gegründet. Seit 1945 wurde sie von Rechtsanwalt und Notar Georg Thüsing in Sozietät mit Rechtsanwalt und Notar Freiherr Vogt von Hunolstein geführt. Im Jahr 1968 übernahm Georg Thüsings Sohn, der Rechtsanwalt und Notar Rolf Thüsing, die Leitung der Kanzlei. In den Jahren 1999 und 2000 wurden die Söhne von Rolf Thüsing, die Rechtsanwälte Oliver und Steffen Thüsing, Partner der Kanzlei. Oliver Thüsing ist seit 2002 als Unternehmensberater selbständig tätig.
Die Juristerei hat seit über 200 Jahren in der Familie Thüsing Tradition.
Schon der Urgroßvater des jetzigen Seniors (Rolf Thüsing) der Kanzlei war Richter am Landgericht Wiesbaden (Geheimer Justizrat).
In die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen fliessen somit Kompetenz und jahrzehntelange berufliche Erfahrung ein. Wir verstehen Ihr Vertrauen als Verpflichtung. Unsere Kanzlei hat seit Anbeginn einen zivilrechtlichen Schwerpunkt. Die Schwerpunkte der Beratung von Rechtsanwalt und Notar Rolf Thüsing liegen im Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht sowie in der notariellen Tätigkeit.
Steffen Thüsing ist Notar, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
RA Steffen Thüsing ist Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. Das Vorsorgerecht beinhaltet neben erbrechtlichen Gestaltungen insbesondere die zu Lebzeiten relevanten Bereiche Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Unterstützungsbevollmächtigung.
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